Ein Viertel der Bahnhöfe dürfte 2023 nicht barrierefrei umgebaut sein

Barrierefreiheit öffentlicher Verkehr

In der Schweiz dürften kleine Bahnhöfe nicht barrierefrei umgestaltet werden (Symbolbild: Golden Sikora/fotolia.com)

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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat heute an einem Mediengespräch die Strategie zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) präsentiert.

Wie eine Erhebung des BAV ergeben hat, sind 35 Prozent der Bahnhöfe, über welche 64 Prozent aller Reisenden verkehren, angepasst und barrierefrei benutzbar (Stand 2016). Die Erhebung des BAV hat gezeigt, dass die Bahnen ohne steuernde Massnahmen des Bundes bei der Anpassung der Bahnhöfe die gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2023 in verschiedenen Fällen zu verfehlen drohen. Das BAV hat deshalb beschlossen, hier mit einer Steuerung und einem Controlling einzugreifen und wird eine Planungsanweisung an die Betreiber der Bahninfrastruktur zu erlassen. Für bauliche Anpassungen sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Bei 25 Prozent der Bahnhöfe – es handelt sich um kleinere Bahnhöfe mit 15 Prozent der Reisenden – dürfte das BehiG mittels Personalhilfe oder alternativen Verbindungen umgesetzt werden.

Inclusion Handicap kritisiert nach heutigem Stand drei Punkte:

  • Es besteht die Gefahr, dass es für kleinere Bahnhöfe mit weniger als 540 Passagiere pro Tag kaum finanzielle Unterstützung gibt. Rund ein Viertel bzw. 450 Bahnhöfe werden nicht behindertengerecht sein.

  • Eine Planungshilfe wurde vom Verband öffentlicher Verkehr (VöV) unter der Leitung der SBB entwickelt und wird nun vom BAV übernommen. Diese Planungshilfe berücksichtigt den Faktor Zeit nicht. Bei einer frühzeitigen Planung hätten die Transportunternehmen bei Umbauten, die sowieso getätigt worden sind, die Barrierefreiheit sicherstellen können. Es entsteht der Verdacht, dass diese Versäumnisse auf Kosten der Menschen mit Behinderungen kaschiert werden.

  • Schliesslich gewichtet die Planungshilfe den Vollausbau eines Bahnhofes als Massstab zu stark. Günstige Teilanpassungen werden zu wenig in Betracht gezogen, obschon dies durch die entsprechende Verordnung (VböV) gefordert wird.

Pascal Bruderer, Präsidentin von Inclusion Handicap, betont: «Wir pochen dabei nicht auf unverhältnismässige Massnahmen, die nicht bezahlbar sind. Im Gegenteil: Wir wollen Hand bieten zu Lösungen, die das Gesetz in vernünftiger Weise umsetzen.»

Inclusion Handicap hat zwecks Klärung der Vereinbarkeit der Planungshilfe mit dem BehiG und der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. 

Ausführliche Medienmitteilung von Inclusion Handicap

Medienmitteilung des Bundesamts für Verkehr

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