Inklusionsinitiative: wir haben es geschafft! Die Inklusionsinitiative ist eingereicht.

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Gleichstellung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen jetzt!

 

Wir haben es geschafft! Die Inklusionsinitiative ist eingereicht.

Die Inklusions-Initiative ist offiziell zustande gekommen.Die Bundeskanzlei hat am 22. Oktober in einer Medienmitteilung kommuniziert, dassdie eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» offiziell zustande gekommen ist! Von insgesamt 109’110 Unterschriften wurden 107’910 als gültig anerkannt.

Ein Rückblick auf die Einreichung der Inklusions-Initiative am 5. September auf dem Bundesplatz in Bern.

 

Zeitplan Initiative

Dezember 2022: Initiativtext
Januar 2023: Kampagnenaufbau
Februar 2023: Aufbau Bürger:innen-Komitee
27. April 2023: Sammelstart und Aktionstag
30. Juli 2024: Alle Unterschriften einsenden!
25. Okotber 2024: Ende Sammelfrist  ✅
5. September 2024: Einreichung 108’000 gültige Unterschriften ✅
Dezember 2024: Aussprachepapier Bundesrat
Parlament 12-18 Monate
 

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gehört auf die Prioritätenliste der Schweizer Politik! Rund 1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz. Die Inklusions-Initiative fordert ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

Seit 23 Jahren gibt es in unserer Verfassung ein Verbot der Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Die Schweiz hat zudem ein Behindertengleichstellungsgesetz und die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Trotzdem haben Menschen mit Behinderungen nicht denselben Zugang zu Menschenrechten wie nicht behinderte Menschen.

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Forderungen

  • Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform- und Wohnort haben. 

  • Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise Wohnen, Bildung, ÖV, Kultur, Dienstleistungen und Bauten.  Die Inklusions-Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung.

  • Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen erschwert. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

 

Argumente

Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung

Die Inklusions-Initiative setzt die Politik unter Druck, damit das Parlament und der Bundesrat vorwärts machen und die Schweiz ihre Verpflichtungen erfüllt. Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss Priorität werden.

Selbstbestimmung und Teilhabe

Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die personellen und technischen Ressourcen erhalten, um sich mittels Assistenz vollumfänglich und selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen und ihr Potenzial entfalten zu können.

Wandel für unsere Gesellschaft!

Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können, frei von Diskriminierung.

Eine inklusive Bewegung

Selbstvertretende, Organisationen und die Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen für die Initiative und für die Stärkung der Behindertenbewegung. Nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg soll inklusiver werden.

 

Initiativtext

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 8 Rechtsgleichheit

⁴ aufgehoben²

Art. 8a (neu)³ Rechte von Menschen mit Behinderungen

¹ Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.

² Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.

––––

¹ SR 101

² Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.

 

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