Der Entwurf des Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative ist bekannt - und enttäuscht!

Das sind unsere wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf des Bundesrats: 

  • Nur ein Viertel der Menschen mit Behinderungen wird vom neuen Inklusionsgesetz erfasst.
  • Das Gesetz kümmert sich nur um das Wohnen in einer Institution. Wichtige Lebensbereiche, wie Bildung Arbeit, Kultur, Freizeit oder Verkehr fehlen.

Bemerkung: Der indirekte Gegenvorschlag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Schaffung eines neuen Inklusionsgesetzes (InG) und Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Zusätzlich soll das Bundesgesetz über die «Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG)» aufgehoben werden. 

Mehr erfahren zum Gegenvorschlag


Inklusionsinitiative: Zeitplan Initiative

Informationen in Leichte Sprache: hier klicken.

Gleichstellung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz für Menschen mit Behinderungen jetzt!

 

Wir haben es geschafft! Die Inklusionsinitiative ist eingereicht.

Die Inklusions-Initiative ist offiziell zustande gekommen.Die Bundeskanzlei hat am 22. Oktober in einer Medienmitteilung kommuniziert, dass die eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» offiziell zustande gekommen ist! Von insgesamt 109’110 Unterschriften wurden 107’910 als gültig anerkannt.

Ein Rückblick auf die Einreichung der Inklusions-Initiative am 5. September auf dem Bundesplatz in Bern.

 

Zeitplan Initiative

 

Phase 1: Unterschriftensammlung
 

Phase 2: Parlamentarische Phase

Der Bundesrat hat im Dezember 2024 einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative angekündet und hat bis Frühling 2026 Zeit, diesen auszuarbeiten. 
Am 25. Juni 2025 hat der Bundesrat den Entwurf des indirekten Gegenvorschlags in die Vernehmlassung geschickt. Bis am 16. Oktober 2025 können Rückmeldungen zu diesem Entwurf gemacht werden. 
Danach wird der Entwurf bis Frühling 2026 finalisiert. Anschliessend geht der angepasste Vorschlag des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates an den National- und Ständerat. 
Falls der Bundesrat keinen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag macht, kann das Parlament selbst einen Vorschlag einbringen. 
Das Parlament hat dann noch einmal 18 bis 24 Monate Zeit, um über die Initiative zu entscheiden. 
Die Phase 2 dauert also von der Einreichung bis zum Beschluss des Parlaments. 

 

Phase 3: Volksabstimmung

Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über den Initiativtext sowie einen möglichen Gegenentwurf oder Gegenvorschlag wird eine inklusive Kampagne organisiert. 
Die Abstimmung zur Inklusions-Initiative wird voraussichtlich zwischen 2026 und 2028 stattfinden. 
 

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Forderungen

  • Viele Menschen mit Behinderungen sind gezwungen, in Institutionen zu leben. Die Inklusions-Initiative fordert, dass alle Menschen das Recht auf freie Wohnform- und Wohnort haben.
  • Menschen mit Behinderungen werden in vielen Bereichen ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise Wohnen, Bildung, ÖV, Kultur, Dienstleistungen und Bauten.  Die Inklusions-Initiative fordert ein Ende der Diskriminierung.
  • Die Ausübung einer beruflichen oder politischen Tätigkeit ist für viele Menschen mit Behinderungen erschwert. Die Inklusions-Initiative fordert mehr Assistenz, damit Menschen mit Behinderungen vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Argumente

Wieso braucht es die Inklusions-Initiative?

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss in die Verfassung

Die Inklusions-Initiative setzt die Politik unter Druck, damit das Parlament und der Bundesrat vorwärts machen und die Schweiz ihre Verpflichtungen erfüllt. Die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen muss Priorität werden.

Selbstbestimmung und Teilhabe

Mit der Inklusions-Initiative sollen Menschen mit Behinderungen die personellen und technischen Ressourcen erhalten, um sich mittels Assistenz vollumfänglich und selbstbestimmt in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur einbringen und ihr Potenzial entfalten zu können.

Wandel für unsere Gesellschaft!

Die Initiative macht den Weg frei für einen Paradigmenwechsel: Alle sollen an der Gesellschaft teilhaben können, frei von Diskriminierung.

Eine inklusive Bewegung

Selbstvertretende, Organisationen und die Zivilgesellschaft engagieren sich zusammen für die Initiative und für die Stärkung der Behindertenbewegung. Nicht nur das Ziel, sondern auch der Weg soll inklusiver werden.


Initiativtext

Die Bundesverfassung¹ wird wie folgt geändert:

Art. 8 Rechtsgleichheit

⁴ aufgehoben²

Art. 8a (neu)³ Rechte von Menschen mit Behinderungen

¹ Das Gesetz stellt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen sicher. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auch auf personelle und technische Assistenz.

² Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei wählen zu können und im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.

––––

¹ SR 101

² Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.

 

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