Mit der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, die seit Mitte Mai 2014 in der Schweiz in Kraft ist, werden Menschen mit Behinderung und Nichtbehinderte gleichgestellt. Menschen mit Behinderung werden vor Diskriminierungen geschützt, und die Inklusion in der Gesellschaft wird angestrebt.
Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen sind oft mit schwierigen, rechtlichen Problemstellungen konfrontiert, stehen häufig auch im administrativen Bereich vor unlösbaren Fragen und haben umstansbedingte Auslagen, die den Rahmen der Sozialversicherungsleistungen und der eigenen Finanzkraft sprengen.
Ausgebildete Fachleute im Behindertenwesen unterstützen Sie gerne in rechtlichen Fragen und bei der Lösung administrativer Probleme.
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Gerne helfen wir Ihnen auch bei Fragen betreffend Hilfsmitteln, baulichen, medizinischen oder beruflichen Massnahmen weiter und weisen Sie direkt auch an die entsprechenden korrekten Fachstellen weiter. So hilft zum Beispiel die Stiftung Cerebral im Falle von benötigter finanzieller Unterstützung.