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Anmeldung

Senden Sie uns das unterschriebene Anmeldeformular zu. Bitte halten Sie die Termine für den Anmeldeschluss ein. Stammgäste können in der Anmeldung nur die Änderungen im Vergleich zum Vorjahr und die mit "*" gekennzeichneten Angaben ausfüllen. Sie können sich auch elektronisch auf unserer Homepage anmelden. Wir empfehlen Ihnen eine Ersatzvariante anzugeben für den Fall, dass das von Ihnen gewünschte Ferienangebot ausgebucht sein sollte. Falls wir nach der Anmeldung noch mehr Informationen benötigen, senden wir Ihnen weitere Formulare zum Ausfüllen. Diese Formulare geben uns zusätzliche Informationen zu Ihrer Behinderung, Ihrem Assistenzbedarf, Ihrer Medikation und Ihrem Gesundheitszustand sowie Angaben zu den benötigten Hilfsmitteln, zu Allergien oder Epilepsie.

 

Auswahlverfahren

Voraussetzungen für die Teilnahme sind das Mindestalter von 18 Jahren und die Mitgliedschaft in einer der regionalen Vereinigungen Cerebral (nicht bei der Stiftung Cerebral). Bevorzugt werden Menschen mit cerebraler Bewegungsbehinderung und Personen, welche noch nie, nicht oft oder letztes Jahr nicht mit uns in den Ferien waren. Bei Kleingruppen- und Individualferien hat auch das Eingangsdatum der Anmeldung einen Einfluss, bei Grossgruppenferien nicht. Einen Einfluss auf die Auswahl haben zudem die Gruppenkonstellation, das Finden von geeigneten Assistenzpersonen (organisieren Sie wenn möglich selbst eine Assistenzperson), der Pflegeaufwand und Wünsche der Gäste (wählen Sie das passende Angebot). Es gibt bestimmte Medikamente, spezielle Medikamenteneinnahmen, medizinische Schwierigkeiten, Erkrankungen, Verhaltensweisen oder Suchtverhalten, für die wir in unseren Gruppenferien keine Verantwortung übernehmen können. In solchen Fällen und bei nicht wahrheitsgetreuen oder fehlenden Angaben Ihrerseits behalten wir uns das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern. Personen mit schwerer Mehrfachbehinderung, deren Kommunikation ebenfalls beeinträchtigt ist, können für die Ferien nur berücksichtigt werden, wenn die Assistenz durch eine vertraute Person gewährleistet ist.

 

Einzureichende Dokumente vor der definitiven Zusage der Gruppenferien

Nach dem Anmeldeschluss erhalten Sie von uns eine provisorische Zu- oder Absage. Mit unserer provisorischen Zusage erhalten Sie einen Reisevertrag und falls nötig ein leeres Arztzeugnis. Der Reisevertrag muss vom Gast oder von der gesetzlichen Vertretung unterschrieben werden. Das Arztzeugnis müssen Sie bei verändertem Gesundheitszustand vom Hausarzt ausfüllen lassen. Wenn wir das Arztzeugnis, den unterschriebenen Reisevertrag, die Kopie der Identitätskarte / des Passes sowie der europäischen Krankenversicherungskarte zurückerhalten haben, schicken wir Ihnen unsere definitive Teilnahmebestätigung mit Rechnung. Sollten Sie nach Erhalt der provisorischen oder definitiven Bestätigung nicht mehr an einer Teilnahme interessiert sein, bitten wir Sie um umgehenden Bescheid. Allfällige mit der Absage verbundene Kosten müssen von der zurücktretenden Person übernommen werden.

 

Auskunftserteilung und Datenschutz

Die Vereinigung Cerebral Schweiz behält sich das Recht vor, bei den Feriengästen oder/und den von Ihnen angegebenen Personen weitere Auskünfte einzuholen, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie verpflichtet sind, uns wahrheitsgetreue und vollständige Angaben über Ihren Gesundheitszustand und die benötigte Assistenz zu geben. Sie sind verpflichtet, Änderungen des Gesundheitszustandes nach der Anmeldung uns umgehend zu melden. Diese Informationen werden vertraulich behandelt und nur dem Organisationsteam der Vereinigung Cerebral Schweiz, der zuständigen Reise- und Pflegeleitung sowie Ihrer Assistenzperson weitergegeben.

 

Notfalldokumentation

Alle Feriengäste der Gruppenferien bereiten vor der Reise ein Notfalldossier vor, das eine Patientenverfügung, Auskünfte über die Patientengeschichte, Veränderungen zu den Angaben in der Anmeldung und sonstige wichtige Informationen enthält, die der Pflegeleitung oder Reiseleitung bei einem Notfall zur Verfügung stehen müssen. Das Dossier wird in die Ferien mitgegeben und nach den Ferien zurückgegeben.

 

Notfall-Pikett

Während der gesamten Reisedauer muss in der Schweiz eine Ansprechperson für Rückfragen oder bei Notfällen erreichbar sein. Eine schwere Erkrankung, ein Unfall oder schwerste psychische Schwierigkeiten könnten zu einem vorzeitigen Abbruch der Ferien führen. Es muss deshalb garantiert sein, dass zuhause eine Betreuung gewährleistet werden kann. Weiter gilt es zu berücksichtigen, dass wir die Betreuung bei einem allfälligen Krankenhausaufenthalt, der über die Reisedauer hinausgeht, nicht gewährleisten können.

 

Reiseleitung, Pflegeleitung und das freiwillige Assistenzteam

Die Geschäftsstelle der Vereinigung Cerebral Schweiz ist für die Organisation und Durchführung der Gruppenferien verantwortlich. Unsere erfahrenen Reise- und Pflegeleitungen sorgen für das gute Gelingen vor Ort. Wir organisieren pro Gast eine Assistenzperson. Wenn Sie selbst jemanden kennen, ist es von Vorteil, dass sich diese Person zusammen mit Ihnen anmeldet. Die Assistenz beginnt und endet am Flughafen oder bei Busreisen am vereinbarten Treffpunkt oder bei Schweizferien an der Rezeption des Hotels. Nur in Ausnahmefällen verfügen die Assistenzpersonen über pflegerische oder medizinische Kenntnisse. Auch Erfahrung im Umgang mit Menschen mit einer Behinderung ist nicht immer vorhanden. Ein Besuch der Assistenzperson vor den Ferien bei ihrem Feriengast ist nicht die Regel, kann bei Bedarf aber individuell vereinbart werden. Assistenzpersonen sind verpflichtet, den Kontakt mit dem Gast schon vor den Ferien aufzunehmen. Wir bitten Sie, der Assistenzperson und den Leitungspersonen alle nötigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese sind an die Schweigepflicht gebunden.

Bei Individualreisen übernimmt die Vereinigung Cerebral Schweiz keine Verantwortung für die Assistenzperson.

 

Versicherungen

Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden! Bitte überprüfen Sie Ihre Kranken- und Unfallversicherung am Reiseort, die Reisegepäck- und Diebstahlversicherung, die Haftpflichtversicherung sowie die Annullationskosten- und Rückreiseversicherung. Bei einigen Reisen ist eine Annullationskosten- und Rückreiseversicherung im Preis inbegriffen. Wir empfehlen zudem eine Mitgliedschaft bei der Rega.

 

Hin- und Rückreise (zum Flughafen oder Sammelort)

Die Teilnehmenden bzw. ihre Angehörigen / Institutionen müssen die Hin- und Rückreise zum Treffpunkt selbst organisieren. Die Assistenz und Begleitung durch die Vereinigung Cerebral Schweiz beginnt erst ab dem vereinbarten Treffpunkt. Leider können Fluggesellschaften die Flugzeiten auch kurzfristig ändern. Ankunftszeiten bei Busreisen können nicht exakt bestimmt oder eingehalten werden. Im Falle eines verfrühten Abflugs oder verspäteter Ankunft bitten wir bereits jetzt um Verständnis. 

 

Für Rollstuhlfahrende bei Flugreisen

Bei den Flugreisen in Grossgruppen nehmen wir nur handbetriebene und wenn möglich faltbare Rollstühle und auf Nachfrage Elektrorollstühle mit. In Kleingruppenreisen, kann die Mitnahme von jeglichen Hilfsmitteln individuell überprüft werden. Die Anzahl der Teilnehmenden, welche vom Flughafen-Care-Team auf den Flugsitz transferiert werden müssen, beschränkt sich auf 10 Personen pro Gruppe. Die Fluggäste müssen mit Hilfe der Assistenzperson stabil im Flugzeugsitz positioniert werden können.

 

Bezahlung

Bei der provisorischen Zusage erhalten Sie einen Reisevertrag, welchem Sie das Angebot und dessen Preis entnehmen. Preisänderungen sind grundsätzlich bis zur definitiven Rechnungsstellung vorbehalten. Die Rechnung wird mit unserer schriftlichen, definitiven Teilnahmebestätigung verschickt und ist fristgerecht zu begleichen. Bei nicht erfolgter Bezahlung behalten wir uns das Recht vor, dies als Rücktritt, resp. Annullation zu behandeln. Die hierbei entstehenden Unkosten muss der/die Teilnehmende übernehmen.

 

Reiseunterlagen

Das Reiseprogramm (Abflugzeit, Teilnehmerliste usw.) erhalten Sie sobald als möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor Reisebeginn. Als Schweizer/-in benötigen Sie eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass. Ausländer/-innen mit Wohnsitz in der Schweiz müssen sich selbst nach den erforderlichen Formalitäten erkundigen und die notwendigen Dokumente besorgen (Visum frühzeitig besorgen, falls nötig).

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