Wichtige Änderung des Betäubungsmittelgesetzes: Ab August dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabis unkompliziert verschreiben

AA

Per 1. August 2022 wird das Schweizer Betäubungsmittelgesetz geändert. Demnach können ab dann Ärzte cannabishaltige Präparate per Rezept verschreiben, wie dies auch bei Opiaten der Fall ist. Es ist keine Sonderbewilligung mehr notwendig. Somit haben Menschen mit CP schneller und besser Zugriff auf spastikerleichternde und schmerzlindernde Medikamente auf Basis von Cannabis.

Die Änderung erfolgt ca. 7 Jahre nachdem 2015 die Bundesversammlung die Motion 14.4164 Kessler «Cannabis für Schwerkranke» angenommen hat.

 

Mehr Informationen:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-89372.html

https://www.medcan.ch/de/news/143-ab-august-duerfen-aerztinnen-und-aerzte-cannabis-unkompliziert-verschreiben

 

Die Vereinigung Cerebral Schweiz, die sich mit ihrer Behindertenpolitischen Kommission (BEKO) am Vernehmlassungsfverfahren beteiligt hat, begrüsst die Änderungen.

2018 drehte sich die jährliche CerAdult Tagung der Vereinigung Cerebral Schweiz um das Thema Spastik. Dabei wurden auch Behandlungsmöglichkeiten mit Cannabisprodukten vorgestellt und diskutiert. Einen Einblick bietet diese Präsentation (PDF). Den Bericht der Tagung finden Sie hier.

Seiten- Übersicht

Hinweis zu Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Mit der weiteren Nutzung der Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.