Gefährdet und übersehen: Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen

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Menschen mit Behinderung sind in hohem Mass von Gewalt betroffen, bleiben jedoch von Präventions-, Beratungs- und Schutzmassnahmen weitgehend ausgeschlossen. Dies zeigt der aktuelle Vertiefungsbericht des Netzwerks Charta Prävention und der Vereinigung Cerebral Schweiz, der dem Bericht des Netzwerks Istanbul-Konvention beiliegt. 

Strukturelle Hindernisse, ungleiche Machtverhältnisse, gesellschaftliche Vorurteile sowie Abhängigkeiten im Alltag erhöhen das Risiko, Gewalt zu erleben. Trotzdem finden die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in den Strategien von Bund und Kantonen kaum Beachtung. 

Die zentralen Forderungen des Vertiefungsberichts 2025 sind:

  • Strategien und Aktionspläne: Nationale und kantonale Gewaltschutzprogramme müssen die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen entwickelt werden.
  • Strukturelle Gewalt anerkennen: Die Mechanismen von Ausgrenzung und Diskriminierung müssen anerkannt und durch einen intersektionalen Ansatz, der sich auf Behinderung konzentriert, bekämpft werden.
  • Rechtliche Anpassungen: Der Schutz vor Gewalt, Zugang zu Beratungsstellen und zu externen und internen Meldestellen muss unabhängig von der Wohnform und Art der Unterstützung gewährleistet sein. Die Definition von „häuslicher Gewalt“ ist auf den sozialen Nahraum auszudehnen, damit auch Gewalt in nicht familiären, aber nahen sozialen Kontexten, etwa zwischen Mitbewohnenden oder in institutionellen Settings, erfasst wird. Bestehende Rechtslücken müssen geschlossen werden. Es ist notwendig, die rechtlichen Lücken zu schließen, insbesondere indem der Begriff „häusliche Gewalt“ durch den Begriff „Gewalt im sozialen Nahraum“ ersetzt wird, um Gewalt zwischen Mitbewohnern oder in institutionellen Settings einzubeziehen.
  • Zugängliche Hilfsangebote: Beratungs- und Schutzstellen müssen barrierefrei ausgestaltet und mit Fachwissen zu Behinderung ausgestattet werden.
  • Sexuelle und reproduktive Rechte: Noch immer werden Menschen mit Behinderungen in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten eingeschränkt. Zwangssterilisationen und Eingriffe gegen den Willen der betroffenen Person müssen gesetzlich ausgeschlossen werden.
  • Bildung und Sensibilisierung: Berufspersonen müssen systematisch zu Gewalt und Behinderung geschult werden. Menschen mit Behinderungen benötigen Lernangebote, um Gefahren zu erkennen, sich zu schützen und Gewalt zu melden.
  • Forschung und Daten: Statistiken und Studien zu Gewalt müssen die Situation von Menschen mit Behinderung, unabhängig von der Wohnform erfassen.
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Die Medienmitteilung sowie der neue Vertiefungsbericht können Sie auf unserer Webseite herunter laden.

 

Die Vereinigung Cerebral Schweiz ist Gründungsmitglied des Netzwerks Charta Prävention. Diese setzt sich seit 2011 für Prävention von sexueller Ausbeutung, Missbrauch und anderen Grenzverletzungen von Menschen mit Behinderungen ein.

 

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