Wie melden Sie sich an?

Sie müssen sich für die Ferien anmelden.

Es gibt ein Anmelde-Formular in schwerer Sprache.

Dazu müssen sie HIER drücken

 

Füllen Sie das Anmelde-Formular am Computer aus.

Zum Beispiel mit Hilfe Ihrer Bezugs-Person.

Füllen Sie es bis zum Anmelde-Schluss aus.

Das Datum ist der 26. Januar 2025.

 

Wann weiss ich ob ich mit kann?

Nach etwa 8 Tagen schreiben wir Ihnen.

Vielleicht müssen wir Sie noch etwas fragen.
Oder wir müssen noch etwas über Sie wissen.

Wir sammeln alle Anmelde-Formulare bis
zum Anmelde-Schluss.

Was machen wir nach dem Anmelde-Schluss?

  • Wir sprechen mit der Reise-Leitung über die Gruppe.
  • Wir suchen Assistenz-Personen und sprechen mit den Assistenz-Personen.
  • Wir schauen auch mit dem Reise-Büro.

Das dauert viele Tage.

Dann senden wir Ihnen eine provisorische Zusage und weitere Formulare in schwerer Sprache.

Die provisorische Zusage ist wie ein Vertrag.

Auf der provisorischen Zusage stehen Sachen wie:

  • In welche Ferien kann ich mit gehen
  • Wer ist der Reise-Leiter
  • Wie lange sind die Ferien
  • Was kosten die Ferien

 

Sie müssen die provisorische Zusage unterschreiben.

Vielleicht muss Ihr Beistand auch unterschreiben.

Die anderen Formulare müssen Sie auch ausfüllen.
Zum Beispiel ein Formular mit den Hilfs-Mitteln.

Oder ein Arztzeugnis.

Fragen Sie eine Person um Hilfe.
Zum Beispiel Ihre Bezugs-Person.

Erst danach können wir Ihnen sagen:
Sie können mit uns in die Ferien gehen.
Oder Sie können nicht mit uns in die Ferien gehen.

 

Was muss ich auch noch wissen?

Wenn Sie in die Ferien gehen können,
schicken wir die Rechnung für die Ferien.

Die Rechnung muss rechtzeitig vor den Ferien bezahlt werden.

Etwa 2 Wochen vor den Ferien schicken wir Ihnen viele Unterlagen.
Zum Beispiel das Reise-Programm.

Oder die Liste mit wem Sie im Zimmer sind.

 

Viele wichtigen Informationen zu den Ferien sind in schwerer Sprache geschrieben.

Diese Informationen sind

Jemand muss diese Informationen lesen
bevor Sie sich anmelden.

Zum Beispiel Ihre Bezugs-Person.
Die Bezugs-Person soll mit Ihnen darüber sprechen.

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