Procap Schweiz, insieme Schweiz und die Vereinigung Cerebral Schweiz begrüssen das Urteil des Bundesgerichts zur Berufsbildung von Jugendlichen mit Behinderungen.
Das Bundesgericht gab am 23. November einer jungen Frau mit Trisomie 21 Recht. Sie hatte mit Unterstützung des Procap-Rechtsdienstes eine Beschwerde eingereicht, weil die Invalidenversicherung (IV) das zweite Jahr ihrer IV-Anlehre nicht bewilligt hatte. Das basellandschaftliche Kantonsgericht hiess im Mai 2015 die Beschwerde gut. Die IV-Stelle Basel-Landschaft zog daraufhin das kantonale Urteil ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht hat nun in seinem Urteil die Beschwerde der IV-Stelle Basel-Landschaft abgewiesen. Der Anspruch auf eine zweijährige Lehre dürfe nicht mit der Begründung eingeschränkt werden, es bestünden keine guten Aussichten auf eine spätere Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Das entsprechende Rundschreiben Nr. 299 der IV sei deswegen gesetzeswidrig, begründet das Bundesgericht.
Procap, insieme und die Vereinigung Cerebral Schweiz hatten sich seit längerem gegen Einschränkungen bei der Berufsbildung eingesetzt und 2011 eine entsprechende Petition mit über 100'000 Unterschriften eingereicht.