Vernehmlassung: Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die IV

AA

Die Vereinigung Cerebral Schweiz hat Stellung genommen zu den Ausführungsbestimmungen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV).

Die vorgeschlagenen Anpassungen haben einschneidende Auswirkungen für die Organisationen der privaten Behindertenhilfe:

  • Unbegründete Kürzung des bisherigen Beitragsdachs um jährlich CHF 5 Mio.
  • Zementierung des Beitragsdachs, ungeachtet der aktuellen und künftigen Bedarfsentwicklung
  • Zusätzlich lineare und wiederkehrende Kürzung von 3% bei jeder Dachorganisation
  • Delegation der Mittelvergabe mittels einer umstrittenen Prioritätenordnung an das BSV
  • Verkürzung der Reportingfrist von 6 auf 4 Monate

Die Vereinigung Cerebral Schweiz kann diese einschneidenden Massnahmen nicht akzeptieren, sie gehen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen. Wir halten Sie zu diesem wichtigen Thema auf dem Laufenden

Seiten- Übersicht

Hinweis zu Cookies

Unsere Webseite verwendet Cookies, um Ihr Online-Erlebnis zu verbessern. Mit der weiteren Nutzung der Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.