Vereinigung Cerebral Schweiz spricht sich gegen die Kostenpflicht bei allen Sozialversicherungen aus

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Der Zentralvorstand hat eine Stellungnahme der Behindertenpolitischen Kommission (BEKO) verabschiedet. Dabei geht es um die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) eröffnete Vernehmlassung der Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG). Die Reform des ATSG sieht Verschärfungen zur Bekämpfung des „Versicherungsmissbrauchs“ und sogenannte „Optimierungen des Systems“ vor.

Die Vereinigung Cerebral Schweiz ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zur Bekämpfung des „Versicherungsmissbrauchs“ zu einseitig gefasst sind. Es wird der Eindruck erweckt, der entsprechende Tatbestand komme nur auf der Seite der Versicherten vor, obwohl er auch auf Seiten der Leistungserbringer zu suchen ist. Dazu ist festzuhalten, dass sich die grosse Mehrheit der Versicherten korrekt verhält und nicht so pauschal unter Generalverdacht gestellt werden darf.

Zudem spricht sich die Vereinigung klar dagegen aus, weitere sozialversicherungsrechtliche Verfahren kostenpflichtig zu machen. „Es ist nicht einzusehen, weshalb eine Kostenpflicht gewisser kantonaler letztinstanzlicher Verfahren nun (neben der Invalidenversicherung) auch bei anderen Sozialversicherungen eingeführt werden soll“, heisst es in der Stellungnahme. Das BSV habe klar dargelegt, dass die schon geltende Kostenpflicht von IV-Verfahren die Gerichte nicht entlastet habe.

Die Stellungnahme im Detail

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