Im Differenzbereinigungsverfahren um die Reform der Altersvorsorge 2020 zeichnet sich ein zähes Ringen ab. Die vorberatende Kommission (SGK-S) schlägt dem Ständerat vor, an den Ende 2015 gefassten Beschlüssen weitgehend festzuhalten. Sie will insbesondere die wegen der Anpassung des Rentenumwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge zu erwartenden Rentenverluste teilweise mit einer Erhöhung der AHV-Neurenten um 70 Franken kompensieren. IV-Rentner würden von dieser Massnahme weiterhin erst profitieren, wenn sie das AHV-Alter erreichen.
Die Dachorganisation der Behinderten-Selbsthilfe, Agile.ch, fordert deshalb, dass neben den Bezügerinnen und Bezügern von AHV-Renten auch die IV-Voll- und -Teilrentenbeziehenden den Zuschlag von 70 Franken bekommen.
Quellen: Inclusion Handicap und Agile.ch