Resolution zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr verabschiedet

Symbolbild: pixabay.com

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Die Vereinigung Cerebral Schweiz hat im Rahmen ihrer Präsidiumskonferenz in Olten vom 10. Juni 2017 Fragen der Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit cerebralen Bewegungsbehinderung besprochen und einstimmig eine Resolution verabschiedet.

Wir fordern vom Bundesamt für Verkehr und den beteiligten Transportunternehmungen in Bund und Kantonen:

1. Das Bewusstsein zu stärken, dass Massnahmen, die Menschen mit Behinderungen zugutekommen, auch älteren Menschen oder Familien mit Kinderwagen helfen.

2. Die Frist des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) unverändert einzuhalten. (31.12.2023).

3. Auf die Schliessung von Bahnhöfen zu verzichten und stattdessen kostengünstige Alternativen wie z.B. Individualtransporte von Betroffenen zu prüfen.

4. Flächendeckend barrierefreie Bushaltestellen zu erstellen.

5. Bei der Umsetzung der Massnahmen auf Betroffene und die sie vertretenden Verbände zu hören.

6. Die entsprechenden Massnahmen nun endlich zu priorisieren, nachdem dafür weit über CHF 2 Mia. zur Verfügung stehen.

7. Z. B.. bei jedem Zug, wo es möglich ist, einen Doppelstock- oder einen Niederflurwagen anzuhängen.

Die Vereinigung Cerebral Schweiz begrüsst es, wenn befreundete Organisationen im erwähnten Zusammenhang vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch machen.

Die dem Bundesamt für Verkehr (BAV) zugestellte Resolution im Detail

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