Ab 3. Juli 2021 wird der Verkauf bestimmter Gegenstände aus Einwegplastik verboten, darunter auch Plastikstrohhalme.
Mit dem Verbot des Plastikstrohhalms geht nämlich ein wichtiges Hilfsmittel für viele Menschen mit Behinderungen verloren, ohne durch eine gleichwertige Alternative ersetzt zu werden. Menschen, die ihre Arme nicht bewegen können, Menschen mit Spastiken, oder Menschen, die stark zittern sind auf einen Strohhalm angewiesen, um selbstständig trinken zu können. Lesen Sie mehr im Artikel vom BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben : https://cutt.ly/BjJbSip
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