Zwangssterilisationen verletzen die Menschenrechte der betroffenen Personen. Trotzdem wurden und werden nach dem veralteten Sterilisationsgesetz Sterilisationen bei urteilsunfähigen Personen vorgenommen, die diesen nicht zugestimmt haben. Dies verletzt das Recht auf körperlicher Unversertheit, wie der Auschuss für die UNO-Behinderrechtskonvention in seinen Empfehlungen zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention an die Schweiz festgestellt hat. Die Petition von Avanti Donne fordert deshalb ein Verbot und eine Wiedergutmachung an die Betroffenen.
Unterschreiben Sie die Petition hier: act.campax.org/petitions/stoppt-zwangssterilisationen