Kostenübernahme der Hippotherapie bei Erwachsenen durch die Krankenkasse

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Die Vereinigung Cerebral Schweiz hat sich im letzten Jahr zusammen mit der Vereinigung Cerebral Basel, der Stiftung Cerebral und Inclusion Handicap beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die KVG-Pflicht für Hippotherapie bei Cerebralparese und Trisomie 21 eingesetzt. Mit Erfolg!

Bisher wurde die Hippotherapie für Menschen mit Cerebralparese und Trisomie 21 nur bis zum Alter von 20 Jahren zu Lasten der IV übernommen. Seit dem 1. Januar 2022 ist neu eine Übernahme über das 20. Altersjahr hinaus möglich. Dies auf Kosten der Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

Die vollständige Verordnung über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und ein Kommentar zu allen Änderungen per 1. Januar 2022 finden sich auf der Homepage des BAG.

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