Fokus auf die berufliche Eingliederung Jugendlicher

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Nach der Vernehmlassung unter diversen Organisationen hat der Bundesrat nun am 15. Februar seine Botschaft zur nächsten IV-Revision verabschiedet. Er setzt den Fokus, wie bereits am 7. Dezember 2015 angekündigt, auf die verbesserte Eingliederung von Jugendlichen und jungen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Jugendlichen soll erst eine Rente zugesprochen werden, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft worden sind. Zudem ist für Neurenten die Einführung eines stufenlosen Rentensystems geplant.

Die Vereinigung Cerebral Schweiz begrüsst das Vorhaben des Bundesrates, künftig Kinder mit Geburtsgebrechen, worunter die Cerebralparese fällt, enger zu begleiten. Positiv zu werten ist auch, dass die (veraltete) Liste der Geburtsgebrechen aus dem Jahre 1985 weiter überarbeitet wird. Zuletzt war am 1. März 2016 Trisomie 21 aufgenommen worden.

Stärkeres Engagement auf Arbeitgeberseite nötig

Inclusion Handicap ihrerseits begrüsst Anreize, die zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderungen führen. Die Dachorganisation der Behindertenorganisationen in der Schweiz fordert vehement eine echte Wirkungskontrolle und ein verstärktes Engagement auf Arbeitgeberseite.

Die Botschaft des Bundesrates gelangt nun ans Parlament.

Berichterstattung SRF/Tagesschau (15.2.2017/19.30 Uhr)

Botschaft des Bundesrates (15.2.2017)

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

https://www.inclusion-handicap.ch/de/aktuelles/news/richtiger-fokus-auf-berufliche-eingliederung-jugendlicher-200.html

Botschaft des Bundesrates vom 7.2.2015 vor der Vernehmlassung

 

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