Erstmals Urteil wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen

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Die Behindertenorganisationen Procap, insieme, Pro Infirmis und Inclusion Handicap nehmen erfreut zur Kenntnis, dass in der Schweiz erstmals überhaupt eine Klage wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen gutgeheissen worden ist.

Das Mineral- und Heilbad Unterrechstein hatte Schülern und Schülerinnen mit geistigen und körperlichen Behinderungen den Zugang verweigert, weil deren Anwesenheit die anderen Gäste störe und für diese unzumutbar sei.

Gegen diese Diskriminierung reichten Procap, insieme und Pro Infirmis mit fachlicher Unterstützung von Inclusion Handicap Klage ein, die das Gericht nun gutgeheissen hat. Das Bad ist öffentlich zugänglich. Wer Menschen aufgrund Ihrer Behinderungen nicht hineinlässt, handelt diskriminierend.

Die Behindertenorganisationen erhoffen sich, dass das Urteil des Kantonsgerichts AR auf die ganze Schweiz ausstrahlt und zum Präzedenzfall wird.

Medienmitteilung von Inclusion Handicap

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