Mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hiess die zuständige Ständeratskommission am 26. April in der Gesamtabstimmung die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) gut, die sie an ihrer Sitzung vom 27. März 2017 bereits weitgehend beraten hatte.
Zuvor nahm die Kommission die finanziellen Auswirkungen ihrer Anträge zur Kenntnis. Die Einsparungen bei den Ausgaben der Ergänzungsleistungen fallen 40 Millionen Franken tiefer aus, als vom Bundesrat vorgeschlagen. Hingegen sparen die Kantone zusätzlich 123 Millionen Franken, da nach dem Willen der Kommission bei der Anrechnung der Krankenkassenprämien für die EL eine Pauschale in der Höhe der Prämie des drittgünstigsten Versicherers berücksichtigt werden soll. Einstimmig beantragt die Kommission ein Postulat, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, im Hinblick auf eine spätere Revision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen zu prüfen, ob die Krankenkassenprämien vollständig in die EL integriert werden könnten.
Für Inclusion Handicap ist die Reform nur teilweise befriedigend: Die Wahlfreiheit bei den Krankenkasse werde eingeschränkt. Nach Ansicht der Behinderten-Dachorganisation müsste das Problem der ständig steigenden Mieten rascher angegangen werden, und für Personen in Heimen bleibt die finanzielle Situation prekär.
Die EL-Reform kommt nun in den Ständerat und dürfte in der Sommersession (29. Mai - 17. Juni) behandelt werden.
Medienmitteilung vom 28. März von Inclusion Handicap