Der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern

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Der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern (Medienmitteilung vom 22.05.2019)

An seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege ans Parlament überwiesen. Das neue Gesetz regelt die Lohnfortzahlung bei kurzen Abwesenheiten und schafft einen bezahlten Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Zudem werden die Betreuungsgutschriften in der AHV erweitert und die Hilflosenentschädigung angepasst.

 

AHV-Betreuungsgutschriften :

Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll zudem der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet werden. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht. Neu wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades ausgeweitet. Diese Massnahme hat Mehrkosten für die AHV von 1 Million Franken pro Jahr zur Folge. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften wird zudem auf Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet, sofern sie seit mindestens fünf Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen. Mit dieser Massnahme werden mehr pflegebedürftige Person selbstständig zuhause leben können. 

 

Mehr dazu : https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75142.html

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