Bundesrat plant neues Berechnungsmodell

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Für die Festlegung des Invaliditätsgrades von Teilerwerbstätigen will der Bundesrat ein neues Berechnungsmodell einführen. Dieses soll weiterhin die gesundheitlichen Einschränkungen einer Person im Erwerbsbereich und in der Haus- und Familienarbeit separat erfassen, jedoch beide Bereiche ausgewogener berücksichtigen. Die neue Berechnungsart verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erfüllt auch die Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach die Berechnung zur Invaliditätsbemessung nicht diskriminierend ausgestaltet sein darf.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2017 eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauert bis 11. September 2017. Die Änderung der Verordnung über die Invalidenversicherung soll auf den 1. Januar 2018 in Kraft treten, damit eine rasche Klärung der Rechtslage sowie eine einheitliche Anwendung der gemischten Methode sichergestellt werden kann.

Procap Schweiz hatte 2009 eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) eingereicht. Dieser hatte am 2. Februar 2016 entschieden, dass Teilzeitarbeitende mit Familie in der Schweiz bei den IV-Renten diskriminiert werden. Deshalb muss der Bund seine (bislang diskriminierende) Praxis bei der Invaliditätsbemessung bei Teilzeiterwerbstätigen ändern.

Ausführliche Medienmitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen

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