Fast die Hälfte der IV-Rentnerinnen und -Rentner ist auf Ergänzungsleistungen angewiesen, damit sie finanziell über die Runden kommen. Die Kostenentwicklung bei den EL ist auf die demographische Entwicklung zurückzuführen sowie auf Leistungskürzungen bei anderen Sozialversicherungen. Teilweise reichen bereits die aktuellen EL-Leistungen nicht mehr aus, um die minimalen Lebenskosten zu decken.
Inclusion Handicap ist erleichtert, dass der Ständerat, wie von den Behindertenorganisationen gefordert, den Zuschlag für rollstuhlgängige Wohnungen erhöhen will (+ CHF 500/Monat oder CHF 6000/Jahr).
Kein Gehör fand hingegen die teilweise unhaltbare Situation für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Die EL-Leistungen für ihre persönlichen Auslagen variieren heute je nach Kanton zwischen 190 und 526 Franken pro Monat. Inclusion Handicap hatte einen Mindestbetrag von 500 Franken gefordert. Schliesslich müssen damit alle persönlichen Auslagen wie z.B. Kleider, Körperpflege oder Freizeit gedeckt sein.
Enttäuschend ist, dass der Ständerat die Betroffenen bei der Wahl der Krankenkassen massiv einschränken will. Da nur noch maximal die dritttiefste Prämie angerechnet wird, werden sie ständig hin und her wechseln müssen. EL-Bezüger und Bezügerinnen werden so zu Personen zweiter Klasse degradiert.
Erfreulicherweise folgte der Ständerat der Forderung von Inclusion Handicap, dass das Einkommen der Ehegatten von EL-Beziehenden nur zu 80 Prozent angerechnet wird, und nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen zu 100 Prozent. Da jede Erwerbstätigkeit eine höhere Steuerbelastung mit sich bringt, hätte dies zu negativen Erwerbsanreizen geführt.
Fazit: Die heute vom Ständerat beschlossene EL-Reform ist für Menschen mit Behinderungen akzeptabel, jedoch nicht in allen Punkten befriedigend. Nun kommt das Geschäft in den Nationalrat.