Das Bundesamt für Sozialversicherung hat Resultate zur Wirksamkeit der beruflichen Eingliederungsmassnahmen bei der IV präsentiert. Sie zeigen, dass die Massnahmen ausbaufähig sind.
Im Jahr 2016 beanspruchten 39'800 Personen eine berufliche Eingliederungsmassnahme der IV, das sind 4% mehr als 2015. Das BSV will nun die längerfristige Wirkung dieser Massnahmen bis zu vier Jahre nach deren Abschluss aufzeigen. Deshalb erfasst es den Weg der Versicherten mit beruflichen Massnahmen und wertet ihre Einkommenssituation aus.
Ein Jahr nach Abschluss einer Massnahme können 78% der Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin arbeiten. Ob auf dem ersten oder dem zweiten (geschützten) Arbeitsmarkt, bleibt offen. Von diesen 78%
Die Evaluation zeigt somit zwiespältiges Bild: Die Frühinterventionen beispielsweise zeigen einen gewissen Erfolg: Rund die Hälfte, die ein solche durchlaufen haben, erzielen ein Erwerbseinkommen. Auch die Umschulungsmassnahmen zeigen eine relativ grosse Wirkung. Über alle Instrumente hinweg gesehen bleiben die Erfolge aber bescheiden, zumal die finanzielle Situation für viele Personen, die eine IV-Eingliederungsmassnahme abgeschlossen haben, sehr prekär ist: Nur gerade 29 Prozent erwirtschaften ein Einkommen über mindestens 3000 Franken. Personen, die noch weniger verdienen und keine Rente erhalten, machen fast die Hälfte aus. Von einer erfolgreichen Eingliederung kann also nicht die Rede sein, wenn das Einkommen nicht für die Existenzsicherung reicht. Ein Jahr nach Abschluss der Massnahmen landen knapp ein Fünftel der Personen in der Arbeitslosenversicherung und fast ebenso viele bei der Sozialhilfe.
Quellen: agile.ch und Inclusion Handicap
Ausführliche Stellungnahme Inclusion Handicap