Am ersten Teil der nationalen Konferenz zur Integration Arbeitsmarktkonferenz von Menschen mit Behinderungen haben am 26. Januar die beteiligten Akteure einer gemeinsamen Absichtserklärung zugestimmt: Die Teilnehmenden bekennen sich unter anderem dazu, in ihrem Zuständigkeitsbereich konkrete Massnahmen zu ergreifen.
Die Absichtserklärung sieht zudem vor, dass
Weiter wurden der Handlungsbedarf und konkreten Handlungsmöglichkeiten diskutiert, um die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu verstärken.
Die zweite von drei Konferenzen in diesem Jahr ist für den 18. Mai geplant.