Urteil des Bundesgerichts zu Fall "FV Dosto"

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Auszug aus der Medienmitteilung von Inclusion Handicap: "Das Bundesgericht anerkennt in seinem Urteil betreffend die neuen Doppelstockzüge der SBB, dass Menschen mit Behinderungen ein verfassungsmässiges Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben – dadurch werden Menschen mit Behinderungen ernst genommen. Es hat die Beschwerde von Inclusion Handicap entsprechend in Bezug auf den Ein- und Ausstiegsbereich gutgeheissen. Das Bundesgerichtsurteil stärkt zudem das Verbandsbeschwerderecht."

Alle Details finden Sie unter: https://www.inclusion-handicap.ch/de/medien/medienmitteilungen/2022/recht-auf-selbstbestimmte-mobilitaet-fuer-menschen-mit-behinderungen-anerkannt-663.html

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