Politische Partizipation von Menschen mit kognitiven Behinderungen: Bundesrat anerkennt Verletzung von Diskriminierungsverbot und sieht Handlungsbedarf

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Im Juni 2021 nahm der Ständerat ein Postulat der ehemaligen Ständerätin Marina Carobbio Guscetti an, das den Bundesrat beauftragte, einen Bericht über den Stimm- und Wahlrechtausschluss von Menschen mit kognitiven Behinderungen zu erstellen und Massnahmen aufzuzeigen, wie das Recht der betreffenden Personen auf politische Teilhabe in Übereinstimmung mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) gewährleistet werden kann. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht bestätigt, dass Handlungsbedarf besteht, um diese Diskriminierung zu beseitigen.

 

Aus Sicht des Bundesrates «gebieten die Rechtsgleichheit und das Verbot von Diskriminierungen, dass niemandem wegen einer Behinderung Rechte entzogen werden.» AGILE.CH ist erfreut über diese Feststellung und begrüsst den Willen des Bundesrates, Massnahmen zu ergreifen. Menschen mit kognitiven Behinderungen haben ein Mitspracherecht. Die meisten von ihnen sind sehr wohl in der Lage, sich eine Meinung zu bilden und diese an der Urne mit oder ohne Unterstützung von Drittpersonen auszudrücken.

 

Nationale Lösung eliminiert kantonale Ungleichbehandlungen

Der Bundesrat plädiert für eine Änderung der Bundesverfassung. Wir unterstützen diesen Vorschlag, weil er den Empfehlungen des UNO-Ausschusses, der die Schweiz im Hinblick auf die Umsetzung der UNO-BRK überprüft hat, am ehesten entspricht. Zudem könnten kantonale Unterschiede und Ungleichbehandlungen durch eine nationale Lösung beseitigt werden. Einige Kantone haben den Stimm- und Wahlrechtausschluss von Menschen mit kognitiven Behinderungen bereits gesetzlich abgeschafft oder sind dabei, das zu tun. Diese Verfassungsänderung wäre ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der UNO-BRK. Es bleibt zu hoffen, dass sie in der nächsten Legislaturperiode möglich wird.

 

Medienmitteilung von AGILE.CH

Photo: Bildquelle: Parlamentsdienste 3003 Bern / Franca Pedrazzetti

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