Bis Mitte 2018 soll zusammen mit den Kantonen eine Regelung der 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten erarbeitet werden. Darin sollen minimale Vorgaben für die Anrechnung der Präsenzzeit in Abhängigkeit des Betreuungsbedarfes der Klientinnen und Klienten gemacht werden. Dies hat der Bundesrat am 21. Juni 2017 beschlossen.