Der Bundesrat hat am 5. Juli beschlossen, die AHV/IV-Renten per 1. Januar 2018 auf dem heutigen Stand zu belassen. Damit folgt er der Empfehlung der Eidg. AHV/IV-Kommission. Die Anpassung der Renten hängt von der Entwicklung von Löhnen und Preisen ab. Diese ist bei beiden Indizes derzeit schwach und begründet laut Bundesrat eine Rentenerhöhung nicht genügend. Damit bleiben auch jene Eckwerte auf dem heutigen Stand, die auf der Grundlage der minimalen AHV/IV-Rente berechnet werden (z.B.die bei den Ergänzungsleistungen berücksichtigten Beträge zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs).
Medienmitteilung des Bundesrates