Die Invalidenversicherung verzichtet vorläufig auf Observationen

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Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) verzichtet vorläufig auf Observationen bei Verdacht auf missbräuchlichen Bezug von IV-Leistungen, weil Rechtsgrundlagen fehlen. Laufende Observationen werden eingestellt.

Zur entsprechenden Medienmitteilung des BSV

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