Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 entschieden, das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz und das Ausführungsrecht per 1. September 2017 in Kraft zu setzen. Damit kann die Präimplantationsdiagnostik (PID) in der Schweiz ab diesem Zeitpunkt unter gewissen Voraussetzungen angewendet werden. Für Laboratorien, die in der Fortpflanzungsmedizin und Präimplantationsdiagnostik tätig sind, gelten künftig strengere Qualitätskriterien.