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Der Beistand wird dem individuellen Bedürfnis einer Person angepasst

Mit dem Erwachsenwerden des Kindes stellt sich die Frage nach vormundschaftlichen Hilfestellungen. Per 1. Januar 2013 trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft.

Das neue Gesetz bringt für Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht die volle Verantwortung für sich selbst tragen können, Verbesserungen. Dieses Gesetz kennt im Gegensatz zum vorher geltenden Recht nur noch die Beistandschaft. Diese wird dem individuellen Bedürfnis einer Person angepasst.

Eine aktuelle Broschüre haben wir mit insieme Schweiz realisiert.

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