In den ersten Lebensjahren eines Kindes mit Behinderung finden Eltern Begleitung und Unterstützung bei
Als Eltern von einem Kind mit Behinderung haben Sie für Ihr Kind bereits vor der Schule ein Anrecht auf sogenannte „sonderpädagogische Massnahmen“. Diese werden in der Regel von heilpädagogischen Früherziehenden durchgeführt.
In verschiedenen Regionen der Schweiz gibt es bereits inklusive Kindertagesstätten (Kitas). Sie finden erfolgreiche Praxisbeispiele in der von uns miterarbeiteten Broschüre "Kindertagesstätten öffnen für Kinder mit besonderen Unterstützungsbedürfnissen". Diese enthält Empfehlungen für die öffentliche Hand und die Trägerschaften von Kitas.
Damit inklusive Kindertagesstätten verwirklicht werden können, braucht es die Mitwirkung aller: der Familien, des Kita-Personals, der Heilpädagogischen Früherziehung, der Aus- und Weiterbildungsanbieter, der Politik und der Behörden.
Bei Fragen und Begleitung sowie auf der Suche nach inklusiven Kitas weiterhelfen können