Der Grundsatz, wonach eine Berufsausbildung allen in unserer Gesellschaft offensteht, ist im Berufsbildungsgesetz verankert.
Die Kantone sind verpflichtet, Jugendliche mit Behinderung bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit und längstens bis zum 20. Altersjahr, sonderpädagogisch zu unterstützen und soweit als möglich integrativ zu schulen.
Während der Schulzeit werden die Jugendlichen bei der Berufswahl und der Lehrstellensuche von den Lehrpersonen begleitet.
Zeichnet sich ab, dass eine Lehrstelle in der freien Wirtschaft ohne weitere Unterstützung möglich ist, ist die öffentliche Berufsberatung zuständig. Wenn eine zusätzliche Unterstützung aufgrund der Behinderung notwendig ist, dann wird die IV-Berufsberatung Anlaufstelle.
Im Bereich der Berufslehre kennen wir
welche durch die niederschwelligen Angebote
ergänzt werden.
Diese Angebotsvielfalt ist eine wichtige bildungspolitische Errungenschaft.
Seit 2011 ist die berufliche Ausbildung für stärker beeinträchtigte Jugendliche schwieriger geworden. Gemäss dem IV-Rundschreiben muss die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nach dem 1. Lehrjahr gewährleistet sein. Ansonsten werden die Unterstützungsleistungen für die weiteren Lehrjahre nicht mehr gewährt. Dieser Leistungsabbau veranlasste insieme, Procap und die Vereinigung Cerebral Schweiz, noch im gleichen Jahr die Petition „Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung“ bei der Bundeskanzlei mit 107'675 Unterschriften einzureichen.
Im März 2015 reagierte Bundesrat Alain Berset mit einer Stellungnahme auf die Petition. Die Antwort zeigt die widersprüchliche Haltung des Bundesrates auf. Einerseits hält er am Bildungsabbau fest, der gerade stärker beeinträchtigte Jugendliche hart trifft. Andererseits ist sein zentrales Anliegen, dass ALLE Jugendlichen nach ihren Fähigkeiten optimal gefördert werden sollen.
Darauf wollen die Petitionäre den Bundesrat behaften, wenn er die Strategie zur nationalen Behindertenpolitik entwickeln wird (Mediencommuniqué vom 26. März 2015).