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Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK)

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist seit dem 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft. Sie war am 15. April 2014 ratifiziert worden. Die UNO-BRK stellt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung dar und wird nun hierzulande dazu beitragen, den Weg zur Gleichstellung zu beschleunigen. Durch den Beitritt zur Konvention verpflichtet sich die Schweiz Hindernisse für Menschen mit Behinderung zu beseitigen, sie vor Diskriminierungen zu schützen und deren Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft aktiv zu fördern.

Die Umsetzung der UNO-BRK wird regelmässig überprüft. Dafür zuständig ist der UNO-Behindertenrechtsauschuss. Zu der BRK und dem Ausschuss gibt es eine englischsprachige Homepage. Die Überprüfung hat verschiedene Elemente: Zunächst muss der Staat einen Bericht schreiben. Gleichzeitig dürfen sich aber auch Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen einbringen. Den ersten Bericht hat die Schweiz im Jahr 2016 verfasst, worin sie die Meinung vertrat, schon viel für die Menschen mit Behinderungen zu tun.

Inclusion Handicap hat 2017 einen Schattenbericht vorgelegt, in dem sich zeigte, dass es doch immer noch viele Probleme gibt. Da es nun bis 2022 dauerte, bis die eigentliche Überprüfung stattfinden konnte, hat Inclusion Handicap den Bericht aktualisiert. Um auf die Missstände hinzuweisen, gab es am 9. März 2022 die Aktion "Zusammen. Zurecht" auf dem Waisenhausplatz in Bern. Ein eindrücklicher Bericht zu der Aktion findet sich auf dieser Seite.

In der Woche darauf fand in Genf die Befragung vor dem UN-Behindertenrechtschauschuss statt. Der Ausschuss diskutierte mit der Schweizer Delegation die Bemühungen der Schweiz. Darauf basierend erschienen am 29. März 2022 die sogenannten "abschliessenden Empfehlungen" des UN-Behindertenrechtsauschusses. Darin wird festgehalten, in welchen Bereichen die Schweiz ansetzen muss, um die Konvention besser umzusetzen. Die Empfehlungen zeigen, dass es noch viel zu tun gibt.

Die Empfehlungen sind sehr detailliert und betreffen die ganze Konvention. Wir erläutern Ihnen auf dieser Seite einige wichtige Empfehlungen, insb. solchen mit Bezug zu Strategiethemen der Vereinigung Cerebral Schweiz.

Bemängelt wurde vom Ausschuss etwa, dass die Schweiz keine umfassende Strategie zur Umsetzung der BRK hat. Demnach soll nun eine Strategie aufgestellt werden, wie die BRK auf allen Ebenen, national, kantonal und kommunal umgesetzt wird. Dabei müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen miteinbezogen werden. Im Rahmen der aktuellen Strategie setzt sich die Vereinigung Cerebral Schweiz dafür ein, dass Selbstbetroffene als Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter tätig werden können

Ein wichtiges Thema ist, dass die Schweiz mehr tun muss, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und selbständig leben können. Dies etwa durch das konsequente Fördern des Lebens mit Assistenz. Dies ist derzeit auch ein Strategiethema der Vereinigung Cerebral Schweiz.

Ein wichtiger Fortschritt durch die UNO-BRK ist, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf eine selbstbestimmte Sexualität besser geschützt werden. In den Empfehlungen spricht der Ausschuss dieses Thema an, indem gefordert wird, dass allen Menschen mit Behinderungen Sexualaufklärung und passende Gesundheitsdienstleistungen zukommen sollen. Auch die Verbesserung des Schutzes vor Gewalt ist ein zentrales Thema. Aktuell verfolgt auch die Vereinigung Cerebral Schweiz die selbstbestimmte Sexualität als Strategiethema und unternimmt diverse Bestrebungen in diesem Bereich.

Darüber hinaus gibt es Empfehlungen zu vielen weiteren Bereichen. Die Schweiz soll etwa den Schutz vor Diskriminierung verbessern. Auch die integrative Beschulung soll stärker gefördert werden und es sollen mehr Menschen mit Behinderungen Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden können.

 

Weitere Informationen gibt es bei Inclusion Handicap und beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB):

https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/uno-brk-74.html

https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/un-brk/pruefverfahren/concluding-observations-674.html

https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/fachstellen/ebgb/recht/international0/uebereinkommen-der-uno-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinde/staatenbericht.html

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