Seit 2011 ist die berufliche Ausbildung für stärker beeinträchtigte Jugendliche schwieriger geworden. Gemäss dem IV-Rundschreiben muss die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt nach dem 1. Lehrjahr gewährleistet sein. Ansonsten werden die Unterstützungsleistungen für die weiteren Lehrjahre nicht mehr gewährt.
Dieser Leistungsabbau veranlasste insieme, Procap und die Vereinigung Cerebral Schweiz, noch im gleichen Jahr die Petition "Berufsbildung für alle – auch für Jugendliche mit Behinderung" bei der Bundeskanzlei mit 107'675 Unterschriften einzureichen.
Im März 2015 reagierte Bundesrat Alain Berset mit einer Stellungnahme auf die Petition. Die Antwort zeigt die widersprüchliche Haltung des Bundesrates auf. Einerseits hält er am Bildungsabbau fest, der gerade stärker beeinträchtigte Jugendliche hart trifft. Andererseits ist sein zentrales Anliegen im Rahmen der "Weiterentwicklung der IV", dass ALLE Jugendlichen nach ihren Fähigkeiten optimal gefördert werden sollen.
Darauf wollen die Petitionäre den Bundesrat behaften, wenn er die Strategie zur nationalen Behindertenpolitik entwickeln wird (siehe Mediencommuniqué vom 26. März 2015).
Am 23. November 2016 hat das Bundesgericht bestätigt, dass die Verweigerung des zweiten Jahres der IV-Anlehre einer jungen Frau nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Die neue Rechtsprechung dürfte nun die Ausbildungssituation von zahlreichen Jugendlichen mit Behinderung verbessern. Procap, insieme und auch die Vereinigung Crebral Schweiz erwarten, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen seine Anweisungen an die IV-Stellen nun bald entsprechend anpasst.