Hindernisfreier Zugang - ein selbstbestimmtes Leben

Für Menschen mit Behinderung ist ein hindernisfreier Zugang zu Bauten, Anlagen und Transportmitteln eine wichtige Voraussetzung für ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben. Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz (BehiG), seit 2004 in Kraft, schreibt die Berücksichtigung der Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen Neu- und Umbauten vor.

  • MIS - Reisefachstelle für Menschen mit Behinderung, für Behindertenorganisationen und die Tourismusbranche in der Schweiz
  • MIS-Plus: Informationsdatenbank zum Zugang öffentlicher Infrastrukturen. 
  • EBGB Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
  • Online-Informationen zur barrierefreien Zugänglichkeit. Regionen, Städte, Schwimmbäder etc.
  • Handicap-Guide von Mobility International Schweiz (MIS) Barrierefreie Ausflüge

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer Regionalen Vereinigung.